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   OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15   

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https://dejure.org/2017,36164
OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15 (https://dejure.org/2017,36164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2017 - 6 U 129/15 (https://dejure.org/2017,36164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2017 - 6 U 129/15 (https://dejure.org/2017,36164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Dienstleisters auf Vergütung nicht durchgeführter Fortbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 275
    Anspruch eines Dienstleisters auf Vergütung nicht durchgeführter Fortbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    1.2.2) Eine Widerklage kann zulässigerweise unter der innerprozessualen Bedingung des Obsiegens mit dem eigenen Hauptantrag erhoben werden (vgl. BGHZ 132, 390).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    Eine solche Ungewissheit entsteht regelmäßig, wenn sich die Gegenseite eines über die Klageforderung hinausgehenden Anspruchs berühmt (vgl. nur BGH, NJW 2006, 2780 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    Für die Prozessvoraussetzung der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen von ihrem Vorhandensein auszugehen und ihre Überprüfung nur dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (vgl. BGHZ 159, 94; BGHZ 86, 184).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    Für die Prozessvoraussetzung der Prozessfähigkeit ist im Allgemeinen von ihrem Vorhandensein auszugehen und ihre Überprüfung nur dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (vgl. BGHZ 159, 94; BGHZ 86, 184).
  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    Die strafprozessuale Verhandlungsfähigkeit (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 24.02.1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1953) beurteilt sich indes nach anderen Grundsätzen als die Prozessfähigkeit im Sinne des Zivilprozess- bzw. Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.07.1984 - 7 B 92/84, Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 17, zit. nach juris).
  • BVerwG, 24.07.1984 - 7 B 92.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.09.2017 - 6 U 129/15
    Die strafprozessuale Verhandlungsfähigkeit (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 24.02.1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1953) beurteilt sich indes nach anderen Grundsätzen als die Prozessfähigkeit im Sinne des Zivilprozess- bzw. Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.07.1984 - 7 B 92/84, Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 17, zit. nach juris).
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